MONNAIES IX
VERKAUFSVORSCHRIFTEN

Diese Versteigerung ist ein Verkauf an den Meistbietenden. Die Gebote werden ausschliesslich schriftlich eingereicht.

Diese Art von Versteigerung erlaubt es, den Wert einer Münze besser festzulegen, was sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer zu gute kommt, da die Wertschätzung durch Tausende von Lesern erfolgt und nicht nur durch einen Spezialisten.

DATEN :

Die Hinterlegungen wurden am 30 juni 2000 abgeschlossen ; der Versteigerungsschluss ist für den 30 Dezember 2000 vorgesehen ; die Verkaufsergebnisse werden den Teilnehmern am 8 januar 2001 zugeschickt, und die Deponenten werden am 8 Februar 2001bezahlt. Die unverkauften Münzen werden bis zum 3 Februar 2001 zum Mindestpreis angeboten.

AUSSTELLUNG :

Nach Erhalt des Kataloges können die Münzen, und dies ausschliesslich auf Verabredung,

an Ort und Stelle, d.h. 36, rue Vivienne 75002 Paris, besichtigt werden.

KATALOG :

Die PHOTOS wurden direkt bei normalem Licht gemacht, die Grösse entspricht der strikten Realität ohne jegliche Vergrösserung, wie es bei manchen üblich ist. Eventuelle Vergrösserungen sind als solche angezeigt.

Die BESCHREIBUNGEN wurden nach bestem "Wissen und Gewissen" durchgeführt. Sie beinhalten alle Anmerkungen, die nicht nur von aktuellen Sammlern sondern auch von Forschern oder zukünftigen Numismatikern benötigt werden.

Viele Stücke dieses Verkaufs sind selten, sehr selten oder äusserst selten. Diese Münzen werden bald zu Ihrer Sammlung gehören, die entsprechenden Informationen werden jedoch für alle zugängig sein.

Der ERHALTUNGSZUSTAND wurde streng beurteilt, um eine perfekte Übereinstimmung mit der Realität zu gewährleisten.

Die REFERENZEN wurden gewählt, um die Münzen für den Leser besser zu definieren.

Eine Bibliographie gruppiert alle benutzten Literaturen.

Die MINDESTPREISE wurden vom Deponenten auf unseren Rat hin festgelegt und entsprechen einem Minimum.

Die SCHÄTZUNGEN sind für den Käufer ein Anhalt und stellen einen Prognoseversuch des realisierten Preises dar. Eine glaubhafte Schätzung oder "Quote" kann nur existieren, wenn die Münze in ausreichenden Mengen auf dem Markt zu finden ist, um die Nachfrage auszugleichen. Dies ist jedoch nicht der Fall, was eine gewaltige Mehrheit der Münzen in MONNAIES VII betrifft, die seit Jahren nicht zum Kauf angeboten wurden. Je seltener die Münzen sind, um so grösser ist die Mögleichkeit, dass unsere Schätzung viel zu niedrig ist ; sie stellt unter keinen Umständen ein Maximum dar.

GEBOTE :

ABFASSUNG : Schreiben Sie Ihre Gebote so leserlich wie möglich auf dem Gebotsbogen nieder, vorzugshalber in der Reihenfolge des Kataloges. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre genaue Postadresse, Telefon oder Fax anzugeben, und vermerken Sie, ob Ihre Gebote, wenn notwendig, um 10, 20 oder 30 % erhöht werden müssen. Sie können soviel Gebote angeben, wie Sie wünschen und eventuel ein Höchstbudget vermerken. Bieten Sie nicht unter dem Mindestpreis, die Gebote werden nicht berücksichtigt. Die Bieter sind persönlich für die Zahlung verantwortlich, selbst wenn Sie für eine andere Person gehandelt haben. Die Gebote sind fest und verbindlich. Unterzeichnen Sie Ihren Gebotsbogen !

SENDUNG :

Schicken Sie uns Ihre Gebotsbogen wie Sie wünschen, jedoch so schnell wie möglich aufgrund der Posttermine.... Um Verspätungen durch die Post zu vermeiden, senden Sie vorzugshalber ebenfalls eine Kopie per Fax an folgende Nummer : (33) 1 42 36 66 38 oder per e-mail : cgf@cgb.fr. Wenn Sie wollen, dass Ihre Gebote erst nach Versteigerungschluss gelesen werden , vermerken Sie es bitte auf dem Umschlag (CGF/VSO ORDRES 36, rue Vivienne, F- 75002 PARIS), in welchen Sir nur Ihren Gebotsbogen stecken.

ZUTEILUNG :

Jedes Los wird dem Sammler zugeteilt, der das höchste Gebot gemacht hat. Er zahlt jedoch nur das nächst niedrigere Gebot zuzüglich :

- 30 Francs für die Münzen unter 1.000 Francs

- 100 Francs für Münzen zwischen 1.001 und 5.000 Francs

- 250 Francs für Münzen zwischen 5.001 und 10.000 Francs

- 500 Francs für Münzen über 10.000 Francs,

ausser wenn die Differenz zwischen den beiden Geboten unter diesen Beträgen liegt.

Falls es nur ein Gebot gibt, gleich in welcher Höhe, wird die Münze zum Mindestpreis zugeteilt. Falls mehrere Gebote identisch sind, wird das erst erhaltene Gebot berücksichtigt.

Die unverkauften Münzen werden nach Versand der Ergebnisse für 15 Tage zum Mindestpreis angeboten.

ERGEBNISSE :

Die Ergebnisliste (realisierte Preise und unverkaufte Münzen) wird den Bietern und den Kunden die uns darum gebeten haben geschickt. Damit unsere Kunden die Gültigkeit der Ergebnisse überprüfen können, stehen auf dieser Liste die realisierten Preise sowie die Höchstgebote.

VERSAND :

Ausser für die 14 Länder der EWG, wo der Export ohne Schwierigkeiten verläuft, beanspruchen die Formalitäten für andere Länder, obwohl heute vereinfacht, unsererseits gewisse Aufwendungen. Unsere ausländischen Kunden müssen uns so klar wie möglich mitteilen, wo und auf welchem Wege Sie ihre Lose erhalten wollen, und ob sie versichert sind oder nicht. Die Exportkosten fallen zu Lasten des Käufers (minimum 50 Francs und maximum 500 Francs).

VERRECHNUNG :

Der Käufer erhält eine Rechnung, zusammen mit der Liste der realisierten Preise, welche eine Pauschalbeteiligung an Verpackungs-, Porto- und Versicherungskosten in Höhe von 50 Francs beinhaltet. Diese Kostenbeteiligung wird nicht erhoben, falls die Lose an Ort und Stelle abgeholt werden. Die Münzen werden per Einschreiben oder Wertbrief nach Erhalt der Zahlung verschickt. Alle Münzen, die 25 Tage nach Versand der realisierten Preise nicht bezahlt sind, ausser vorheriger Vereinbarung mit dem Käufer, gelten als unverkauft.

GARANTIEN :

Wir garantieren die Echtheit der verkauften Münzen und ihre Übereinstimmung mit den Beschreibungen. Wir garantieren die vollkommene Vertraulichkeit, was die Identität der Käufer und ihre Gebote betrifft. Die Höchstgebote werden jedoch in der Ergebnisliste vermekt.

Wir garantieren den Verkäufern die fristgerechte Zahlung ihrer hinterlegten Münzen.

Die Verkaufsveranstalter behalten sich jedoch das Recht vor, Münzen zum Depot sowie Kaufsgebote ohne Rechtfertigung zu verweigern.

BEANSTANDUNGEN :

Gerechtfertigte Beanstandungen werden bis zu fünf Tagen, nach Erhalt der Münzen durch den Käufer, entgegengenommen.

RECHTSKLAUSEL :

Gerichtsstand ist Paris. Die Teilnehmer dieses Versandverkaufs unterwerfen sich unbeschränkt den vorstehenden Verkaufsvorschriften. Nur der französische Text dieser Vorschriften ist rechtskräftig.

Ein schriftliches Gebot gilt gleich als Einvertständniss mit den Auktionbedingungen.